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Herzlich Willkommen

Rechtsanwalt Frank Röthemeyer

Ich nehme mich mit meinem Team in Balingen Ihrem Anliegen an und biete qualifizierten Rechtsrat. Mein Ziel ist es, Sie persönlich und möglichst umfassend in Ihrem Anliegen zu begleiten. Lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung? Wie hoch sind die Kosten? Wir finden gemeinsam die beste Strategie heraus. Als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Balingen, bin ich außergerichtlich und vor Gerichten im gesamten Süddeutschen Raum für Sie tätig.

ERSTBERATUNG
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihr Rechtsproblem bereits in einem frühen Stadium anwaltliche Hilfe benötigen, können wir im Rahmen einer Erstberatung Ihr Anliegen für ein überschaubares Honorar zunächst besprechen.

Jahrgang 1974, in Reutlingen und einige interessante Jahre im Ausland aufgewachsen, lebe ich nun seit vielen Jahren im Zollernalbkreis. Seit 2004 bin ich als Rechtsanwalt in meinen Kanzleiräumen in der Friedrichstrasse 28 in Balingen tätig. Mit dem Studium der Rechtswissenschaften an Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und erfolgreichem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens wurde die Grundlage für die berufliche Tätigkeit gelegt. Als Diplomjurist startete ich in das Referendariat im Landgerichtsbezirk Hechingen, welches mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen und der Befähigung zum Richteramt die Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bildete. Seit 04/2004 bin ich durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen zugelassen und seither als Rechtsanwalt und Strafverteidiger, seit 01/2009 auch als Fachanwalt für Verkehrsrecht, in Balingen tätig.

…ist ein wenig ehrenamtliches Engagement und Förderung des fachlichen Austausches. Mit beruflichem Bezug bin ich Vorstandsmitglied im AnwaltVerband Baden-Württemberg e.V. (seit 11/2013), Vorsitzender (seit 12/2023) und zuvor stellv. Vorsitzender des Anwaltverein für den Landgerichtsbezirk Hechingen e.V. (seit 10/2015), Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV.

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Startseite Fortbildung

Was bedeutet ein Fachanwaltstitel?

Ein Fachanwaltstitel wird durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem Fachgebiet nachgewiesen wurden. Diese werden in einem sehr umfangreichen Kurs vertieft, intensiv nach einem festgelegten Katalog geprüft und beruhen auf einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen im betreffenden Fachgebiet. Um den Fachanwaltstitel weiter führen zu dürfen, sind jährlich Fortbildungen im betreffenden Rechtsgebiet zu besuchen und der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Der Fachanwaltstitel in einem oder mehreren Fachgebieten bedeutet jedoch nicht, dass in anderen Rechtsbereichen die Qualifikation geringer ist. Jede/r Rechtsanwalt/in hat die gleiche umfassende Ausbildung erhalten und durch 2 Staatsexamen nachgewisen, dass er/sie die „Befähigung zum Richteramt“ hat. Die fachliche Qualifikation der professionellen Verfahrensbeteiligten Rechtsanwalt/in, Richter/in, Staatsanwalt/in ist gleichwertig.

Was ist mit Fortbildungen?

„Man lernt nie aus“ heißt es. Es ändern sich immer wieder die Gesetze, neue kommen hinzu (selten werden welche aufgehoben) und es gibt Neuerungen in der Rechtsprechung der Gerichte. Deshalb ist regelmäßige Fortbildung wichtig.

Röthemeyer Fortbildung

Seit 2005 bin ich ununterbrochen Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung. Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereines (DAV) bescheinigt die kontinuierliche und jährliche Fortbildung des Rechtsanwaltes. Die anwaltliche Fortbildung findet in Präsenz- und Online-Seminaren, Fachtagungen, beim Deutschen Anwaltstag und im Selbststudium statt.